Die Weiterbildung als Allgemeinmediziner/in
Eine Weiterbildung zum Arzt bzw. zur Ärztin für Allgemeinmedizin wird in Niedersachsen von der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachen (ÄKN) geregelt. Die Weiterbildungszeit beträgt insgesamt 5 Jahre, aufgeteilt auf:
24 Monate
Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung
12 Monate
Stationäre Akutversorgung im Gebiet Innere Medizin
6 Monate
In mindestens einem anderem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
Bis zu 18 Monate
Kompetenzerwerb in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung
80 Stunden
Kurs zur Psychosomatischen Grundversorgung
Erfolgreich abgeschlossen wird die Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Allgemeinmedizin durch eine mündliche Prüfung vor der Ärztekammer Niedersachsen.
Wird die Weiterbildung bezahlt?
Ja! Dabei erfolgt die Bezahlung in der Regel im Krankenhaus nach gültigem Tarifvertrag. In Praxen wird meist analog zu den einschlägigen Tarifverträgen die Vergütung frei verhandelt. Es gibt verschiedene Förderprogramme, die jeweils eine angemessene Vergütung voraussetzen. Die Vergütung ist den Förderstellen in der Regel nachzuweisen.
Um die Qualität der Weiterbildung sicherzustellen sowie eine angemessene Bezahlung zu gewährleisten, hat der Deutsche Hausärzteverband den Kodex Ambulante Weiterbildung ins Leben gerufen. Darin verpflichten sich weiterbildende Hausärztinnen und Hausärzte freiwillig, Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung eine sichere wirtschaftliche Grundlage und eine strukturierte Weiterbildung zu bieten.
Weitere Informationen
- Die Weiterbildungsbestimmungen werden von der Ärztekammer Niedersachsen reguliert.
- Für Kollegen, die ihre Weiterbildung vor 2005 begonnen haben, können auch ältere Weiterbildungsrichtlinien gelten.
Kontakt
Ärztekammer Niedersachsen
www.aekn.de