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Ermächtigung zur Weiterbildung

Sie wollen den hausärztlichen Nachwuchs unterstützen und sich als Weiterbildungsermächtigte/r einbringen? Vielen Dank – eine gute Entscheidung!

Die Ermächtigung zur Weiterbildung verleiht das Recht, andere Ärzte weiterzubilden. Sie muss vor Beginn der Weiterbildung vom Weiterbildenden beantragt werden. Zuständig dafür ist die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN). Wie Sie sich für eine Weiterbildungsermächtigung anmelden, was Sie für Voraussetzung erfüllen müssen und wie sich der Ablauf gestaltet erfahren Sie direkt auf einer dafür eingerichteten Website der ÄKN.


Der KODEX

Die hausärztliche Nachwuchssicherung ist für den Deutschen Hausärzteverband ein zentrales Thema. Ein wesentliches Element dabei ist der KODEX für die freiwillige Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Qualitätsstandards für weiterbildende Praxen im ambulanten hausärztlichen Bereich. Mit diesem KODEX sorgen wir für Transparenz in der ärztlichen Weiterbildung.

Mit einer Registrierung verpflichten sich weiterbildende Hausärztinnen und Hausärzte freiwillig, Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung eine sichere wirtschaftliche Grundlage und eine strukturierte Weiterbildung zu bieten. 


Kontakt

Ansprechpartner Weiterbildungsermächtigung

Ärztekammer Niedersachsen

Schwerpunkt Allgemeinmedizin

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www.aekn.de